Das Begleitete Fahren ab 17 (BF17) ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine besondere Form der Klasse B (und BE).
Du kannst die Ausbildung schon ab 16½ Jahren beginnen und die Prüfung mit 17 ablegen. Bis zum 18. Geburtstag darfst du dann nur in Begleitung einer eingetragenen Person fahren.
Damit sammelst du früh wertvolle Fahrpraxis und startest sicherer in die Zeit des Alleinfahrens.
Nach der Theorie oder auch schon parallel beginnst du mit den Fahrstunden.
Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl an Übungsfahrstunden. Jeder Mensch lernt unterschiedlich schnell. Deshalb richten wir die Ausbildung individuell nach deinem Lernfortschritt aus.
Es gibt lediglich eine vorgeschriebene Anzahl an Sonderfahrten, mit denen möglichst erst begonnen werden soll, wenn die Grundausbildung abgeschlossen ist:
Anschließend folgt die praktische Prüfung.
Mit BF17 darfst du dieselben Fahrzeuge fahren wie mit der Klasse B:
Zusätzlich erhältst du die Klassen AM und L. Diese darfst du auch ohne Begleitperson fahren.